Jusletter

Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe nach tödlichem Messerstich

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe nach tödlichem Messerstich, in: Jusletter 19. Februar 2018
BGer – Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten für einen Mazedonier wegen vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung bestätigt. Der Verurteilte hatte im September 2013 vor einem Sexclub in der Ortschaft Lätti (BE) zwei Männer mit einem Messer verletzt. Einer der beiden verstarb. (Urteil 6B_520/2017)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.