Jusletter

Unselbständigerwerbende Taxifahrer bei Anschluss an Vermittlungszentrale

Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 8C_571/2017 vom 9. November 2017

  • Autor/Autorin: Kurt Pärli
  • Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Kurt Pärli, Unselbständigerwerbende Taxifahrer bei Anschluss an Vermittlungszentrale, in: Jusletter 12. Februar 2018
Das Bundesgericht qualifiziert den sozialversicherungsrechtlichen Status von Taxi-Fahrern, die an eine Taxi-Zentrale angeschlossen sind, als «unselbständigerwerbend». Man darf gespannt sein, wie die Gerichte die anhängigen Fälle der Uber-Fahrer entscheiden werden. Der folgende Beitrag zeigt, dass sich die Situation der Fahrer, die an eine Taxi-Zentrale angeschlossen sind, weitgehend mit derjenigen der Uber-Fahrer vergleichen lässt. Wie der EuGH jüngst entschieden hat, erbringt Uber wie jedes andere Taxi-Unternehmen eine Verkehrsdienstleistung; auch darauf wird am Schluss des Textes kurz eingegangen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt, Instanzenzug, Entscheid
  • II. Erwägungen des Bundesgerichts
  • III. Bemerkungen
  • 1. Einordnung der Entscheidung in die Taxi-Rechtsprechung
  • 2. Auswirkungen auf weitere Sozialversicherungen und Arbeitsrecht
  • 2.1. Sozialversicherungen
  • 2.2. Arbeitsrecht
  • 3. Bedeutung für die anstehenden Uber-Entscheidungen

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