Kosten für Mobiltelefondaten im Fall Rupperswil neu aushandeln
BVGer – Das Justiz- und Polizeidepartement muss bei der Erhebung von Gebühren für die Überprüfung von Mobiltelefondaten im Zusammenhang mit dem Vierfachmord von Rupperswil AG nochmals über die Bücher. Das Bundesverwaltungsgericht hiess eine Beschwerde teilweise gut. (Urteil A-5625/2016)
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