Jusletter

Keine bedingte Entlassung für verwahrten Baby-Quäler

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, Strafen und Massnahmen. Pönologie, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine bedingte Entlassung für verwahrten Baby-Quäler, in: Jusletter 15. Januar 2018
BGer – Der wegen schweren sexuellen Handlungen mit einem Baby und einem Kleinkind bekannt gewordene René Osterwalder bleibt verwahrt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Verfahren zur Behandlung des Entlassungsgesuchs dauerte jedoch zu lange. (Urteil 6B_790/2017)

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