Keine bedingte Entlassung für verwahrten Baby-Quäler
BGer – Der wegen schweren sexuellen Handlungen mit einem Baby und einem Kleinkind bekannt gewordene René Osterwalder bleibt verwahrt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Verfahren zur Behandlung des Entlassungsgesuchs dauerte jedoch zu lange. (Urteil 6B_790/2017)
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