Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft und Widerruf des Asyls
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM), einem libyschen Staatsangehörigen, in den Medien Abu Ramadan genannt, in Anwendung des Asylgesetzes die Flüchtlingseigenschaft abzuerkennen und das Asyl zu widerrufen. (Urteil D-4877/2017)
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