Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Guillaume Braidi und Laurent Schmidt untersuchen die geplanten Änderungen der Bankengesetzgebung mit Augenmerk auf FinTech-Unternehmen. Sie begrüssen die Neuerungen sowie den Willen, den Marktzugang für solche Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich zu erleichtern. Kritischer wird der Investorenschutz beurteilt, welcher bei einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für die FinTech-Unternehmen nicht geschwächt werden darf.

Als neue «Depressionspraxis» identifiziert Eva Slavik die Rechtsprechung des Bundesgerichts, nach der bei einer leichten bis mittelschweren Depression regelmässig eine invalidenversicherungsrechtlich relevante Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und damit der Invalidenrentenanspruch verneint werden. Das Gericht stützt sich dabei auf die gute Therapierbarkeit. Die Autorin setzt sich kritisch mit dieser Praxis auseinander und macht zahlreiche medizinische und rechtliche Schwächen aus.

Unter welchen Voraussetzungen darf Amtshilfe in Steuersachen bei Gruppenersuchen geleistet werden? Das Bundesgericht hat in BGE 143 II 136 eine solche, gestützt auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden, als zulässig erachtet. Daniel Holenstein stellt das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung vor und würdigt es kritisch.  Der Autor hält in casu die völkerrechtliche Rechtsgrundlage für unzureichend und das Gruppenersuchen somit für unzulässig.

Mit der Rechtsfigur des virtuellen Erben muss der übergangene Pflichtteilserben seine Erbenstellung erst gerichtlich erstreiten und gilt nicht mehr kraft Gesetzes als der Erbengemeinschaft angehörig. Artur Terekhov kritisiert diese jüngere Lehre, welche nun auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Niederschlag findet. Sie verstösst nach Ansicht des Autors nicht nur gegen den Gesetzeswortlaut, sondern stiftet auch Verwirrung bei den erbrechtlichen Auskunftsansprüchen.

Sylvain Métilles  Einschätzung zur Zukunft von offenen WLAN-Netzwerken in der Schweiz fällt positiver aus als diejenige von Christa Hofmann in der Jusletter-Ausgabe vom 3. Juli 2017. Er erkennt zwar auch Grenzen der geplanten neuen Normen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, etwa die Gefahr der Erschwerung des einfachen und schrankenlosen Internetzugangs durch die Pflicht der Telekommunikationsdienstleistungs-Anbieterinnen, von ihren WLAN-Nutzenden eine Identifikation zu verlangen. Die offenen WLAN-Netzwerke sieht er aber nicht gefährdet. (Vgl. Christa Hofmann, Ende des open WLAN in der Schweiz?, in: Jusletter 3. Juli 2017)

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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