Liechtensteinische AHV-Rente ist nicht pfändbar
BGer – Das Betreibungsamt Frauenfeld TG hat einem Schweizer die liechtensteinische AHV-Rente von rund 40 Franken zu Unrecht gepfändet. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die AHV-Rente von Liechtenstein sei vergleichbar mit der schweizerischen und deshalb gleich zu behandeln. (Urteil 5A_630/2016)
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