IG Fluglärm scheitert mit Anträgen für Flugfeld Beromünster (LU)
BGer – Das Bundesgericht hat die Anträge des Vereins IG Fluglärm für weitere Einschränkungen des Fluglärms auf dem Flugfeld Beromünster (LU) abgewiesen. Damit bleibt es beim bewilligten Betriebsreglement mit der vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissenen Aufnahme der Betriebszeiten. (Urteil 1C_462/2016)
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