Handorgelspieler muss Busse zahlen
BGer – Ein Handorgelspieler aus der Stadt Zürich muss CHF 200 zahlen, weil die Polizei ihn zweimal dabei erwischte, wie er ausserhalb der Seeuferzone sein Instrument ertönen liess. Die eingespielten CHF 21.50 bleiben beschlagnahmt, wie das Bundesgericht entschieden hat. (Urteil 6B_866/2016)
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