Rechtsstreit um Bauprojekt «Kreuzmatte»
BGer – Das Kantonsgericht Luzern muss sich nochmals mit dem genossenschaftlichen Bauprojekt «Kreuzmatte» in Meggen befassen. Es hat sich bei seinem Urteil auf einen alten Zonenplan gestützt und entscheidende Fakten in den Akten übersehen. Das Bundesgericht hat das Urteil aufgehoben. (Urteil 1C_533/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare