Jusletter

Fremdfinanzierung beim vorgemerkten Mietvertrag

  • Autor/Autorin: Boris Grell
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht, Sachenrecht, Besitz. Grundbuch
  • Zitiervorschlag: Boris Grell, Fremdfinanzierung beim vorgemerkten Mietvertrag, in: Jusletter 16. Januar 2017
Regelmässig räumt der Vermieter dem Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen das Recht ein, den Mietvertrag im Grundbuch vormerken zu lassen. Eine solche Vormerkung hat nicht nur obligatorische Konsequenzen für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem Mietvertrag. Vielmehr gehen mit einer solchen Vormerkung auch dingliche Konsequenzen einher, die insb. im Fall einer Zwangsverwertung des Grundstücks Auswirkungen haben können und darum bereits bei der Einräumung einer grundpfandgesicherten Fremdfinanzierung zu beachten sind.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangslage
  • 2. Obligatorische Konsequenzen der Vormerkung
  • 3. Unerwartete Probleme bei der Fremdfinanzierung
  • 4. Dingliche Verstärkung des vorgemerkten Mietvertrags
  • 5. Alterspriorität, Vorrangregelung im Verwertungsfall
  • 6. Erkenntnisse im konkreten Fall
  • 7. Zusammenfassung und Empfehlungen

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