Keine Parteistellung für SRG
BGer – Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) erhält keine Parteistellung in den vor Bundesverwaltungsgericht hängigen Verfahren zur allfälligen Rückerstattung von Mehrwertsteuerbeträgen, die bis April 2015 auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhoben wurden. (Urteil 2C_373/2016, 2C_687/2016)
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