Parkservice am Flughafen Genf ist ohne Konzession nicht zulässig
BGer – Der Flughafen Genf durfte dem Betreiber eines Parkservices das Anbieten und Abwickeln seiner Dienste auf dem Gelände des Airports verbieten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen abgewiesen, der sich in seiner Wirtschaftsfreiheit verletzt fühlte. (Urteil 2C_647/2015)
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