Jusletter

Das Konkubinat in der Sozialhilfe

Besprechung des zur Publikation vorgesehenen Urteil des Bundesgerichts 8C_138/2016 vom 6. September 2016

  • Autor/Autorin: Karin Anderer
  • Beitragsarten: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Sozialhilferecht, Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Karin Anderer, Das Konkubinat in der Sozialhilfe, in: Jusletter 14. November 2016
Einer im Konkubinat lebenden, sozialhilfebeziehenden Frau wird im Unterstützungsbudget als Einnahme ein Konkubinatsbeitrag angerechnet, der 27% des AHV- und EL-Einkommens des nicht von der Sozialhilfe unterstützen Konkubinatspartners ausmacht. Das tangiert sein verfassungsrechtlich geschütztes Existenzminimum der 1. Basissäule. Zu hinterfragen ist auch die Aussage des Bundesgerichts, wonach ein Konkubinatsbeitrag unabhängig davon angerechnet werden kann, ob der leistungsfähige Konkubinatspartner diesen Beitrag leisten will oder nicht. Im Kontext des im Sozialhilferecht verankerten Bedürftigkeitsprinzips ist diese Auffassung abzulehnen.

Inhaltsverzeichnis

  • Sachverhalt
  • Auszug aus den Erwägungen
  • I. Die rechnerische Berücksichtigung des Konkubinats
  • 1. In der Sozialhilfe
  • a. Der Grundbedarf
  • b. Die Wohnkosten
  • 2. Im Ergänzungsleistungsrecht
  • a. Keine Gleichbehandlung von Ehe und Konkubinat
  • b. Betrag für den Lebensbedarf
  • c. Wohnkosten
  • 3. Zwischenfazit
  • II. Die Berücksichtigung eines Konkubinatsbeitrages in der Sozialhilfe
  • 1. Das Konkubinat
  • a. Das nicht stabile (lose, gewöhnliche oder weite) Konkubinat als spezifische Form einer familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaft
  • b. Stabiles (gefestigtes, enges oder qualifiziertes) Konkubinat
  • c. Zwischenfazit
  • 2. Der Konkubinatsbeitrag
  • a. Keine Unterstützungspflicht zwischen Konkubinatspaaren
  • b. Die Vermutung der partnerschaftlichen Unterstützung
  • c. Die Bedeutung der Vermutung
  • d. Der Konkubinatsbeitrag als freiwillige Leistung Dritter
  • e. Zwischenfazit: Keine Anrechnung eines hypothetischen Konkubinatsbeitrages
  • 3. Die rechnerische Ermittlung des Konkubinatsbeitrages
  • a. Die Entschädigungsgrundsätze für Wohn- und Lebensgemeinschaften
  • b. Die Berücksichtigung von freiwilligen Leistungen Dritter
  • c. Das erweiterte SKOS-Budget beim stabilen Konkubinat
  • d. Die Angemessenheit des erweiterten SKOS-Budgets
  • e. Zwischenfazit
  • 4. Wohnkosten des nicht unterstützten Konkubinatpartners
  • 5. Das zu berücksichtigende Einkommen
  • a. AHV-Renten und Ergänzungsleistungen als zu berücksichtigendes Einkommen?
  • b. Zwischenfazit
  • 6. Bemerkungen zur Rechtsgleichheit
  • III. Fazit

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