Lohnfortzahlung – Mutterschaftsversicherung
BGer – Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Thurgau hat einer Frau nach der Geburt ihres Kindes die Lohnfortzahlung zu unrecht verweigert. Sie war vom Arzt krank geschrieben. In einem Grundsatzentscheid hiess das Bundesgericht die Beschwerde der Frau gut. (Urteil 8C_90/2016)
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