Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes
Die Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) mit den Geschäftsprüfungskommissionen soll institutionalisiert werden. Es braucht zudem eine stärkere verwaltungsinterne Verbreitung und Kenntnis der Prüfergebnisse der EFK. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. September 2016 die Botschaft für eine entsprechende Teilrevision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
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