Betreiber von Atomkraftwerken müssen für Jodtabletten aufkommen
BVGer – Die Schweizer Kernkraftwerkbetreiber müssen auch für die Kosten der Jodtabletten-Verteilung im Umkreis zwischen 20 und 50 Kilometer um ein Kernkraftwerk aufkommen. (Urteil A-7711/2015)
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