Jusletter

Betreiber von Atomkraftwerken müssen für Jodtabletten aufkommen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht, Energie- und Umweltrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Betreiber von Atomkraftwerken müssen für Jodtabletten aufkommen, in: Jusletter 5. September 2016
BVGer – Die Schweizer Kernkraftwerkbetreiber müssen auch für die Kosten der Jodtabletten-Verteilung im Umkreis zwischen 20 und 50 Kilometer um ein Kernkraftwerk aufkommen. (Urteil A-7711/2015)

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