Gefahrenmeldungen von Transportunternehmen sind zu veröffentlichen
BVGer – Ein Journalist der «SonntagsZeitung» erhält auf der Basis des Öffentlichkeitsgesetzes Einsicht in die nicht anonymisierten Einträge zu Unfällen, Defekten und weiteren Ereignissen der 26 wichtigsten Transportunternehmen der Schweiz. (Urteil A-4571/2015)
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