Jusletter

Evaluation der Haftungsregelung im Humanforschungsgesetz

Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit

  • Autoren/Autorinnen: Yvonne Bollag / Stefan Schütz / Iris Herzog-Zwitter
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Biomedizinische Forschung, Rechtsvergleichung, Arzthaftung, Haftung für medizinische Handlungen
  • Zitiervorschlag: Yvonne Bollag / Stefan Schütz / Iris Herzog-Zwitter, Evaluation der Haftungsregelung im Humanforschungsgesetz, in: Jusletter 29. August 2016
Haftungsfälle in der Humanforschung sind selten, bzw. die Datenlage dazu ist wenig erforscht. Der aktuelle Fall einer Arzneimittel-Studie in Frankreich mit dem Tod eines Probanden zeigt aber, dass die Fragen der Sicherheit und Haftung von grossem öffentlichem Interesse sind. Für die Schweiz gilt mit dem neuen Humanforschungsgesetz (HFG) eine klare Kausalhaftung für Forschungsvorhaben. Der HFG-Evaluationsbericht für das BAG umfasst einen Rechtsvergleich der Haftungsbestimmungen in acht europäischen Ländern, eine Standortbestimmung der heutigen Praxis in der Schweiz mittels mündlicher und schriftlicher Befragung und zeigt Handlungsfelder auf.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Zusammenfassung
  • 1.1. Ausgangslage und Vorgehen
  • 1.2. Rechtsvergleich
  • 1.3. Schriftliche und mündliche Befragungen
  • 1.4. Zusammenfassende Würdigung und Handlungsoptionen
  • 2. Kontext und Auftrag
  • 2.1. Haftung und Versicherung in der Humanforschung
  • 2.2. Projektauftrag
  • 2.3. Aufbau des Berichts
  • 3. Methodisches Vorgehen
  • 4. Die Haftungsregelung im Humanforschungsbereich nach Schweizerischem Recht
  • 4.1. Rechtslage und Praxis vor dem 1. Januar 2014
  • 4.2. Schaffung des Humanforschungsgesetzes
  • 4.2.1. Verfassungsgrundlage
  • 4.3. Art. 19 Haftung Humanforschungsgesetz
  • 4.3.1. Grundsätzliche Bemerkungen, Haftungsart
  • 4.3.2. Haftpflichtige Person / Sponsor
  • 4.3.3. Kausalitätsbegriff
  • 4.3.4. Kausalitätsbeweis, Haftungsregime nach OR oder Verantwortlichkeitsgesetz des Bundes bzw. kantonale Staatshaftungsgesetze
  • 4.3.5. Ausnahmen von der Kausalhaftpflicht
  • 4.3.6. Verjährung
  • 4.3.7. Geltungsbereich, Abgrenzung Forschungsprojekte – experimentelle Therapien
  • 4.4. Art. 20 Sicherstellung Humanforschungsgesetz
  • 4.4.1. Grundsätzliches
  • 4.4.2. Die Formen der Sicherstellung
  • 4.4.3. Direktes Forderungsrecht, Einreden und Kündigungsrecht
  • 4.4.4. Deckungssummen
  • 4.5. Übersicht zu Haftung und Sicherstellung
  • 5. Internationale Regelungen und Rechtsvergleich
  • 5.1. Internationale Regelungen zu Haftung und Versicherung im Humanforschungsbereich
  • 5.2. Darstellung der nationalen Umsetzung von Haftung und Versicherung in acht ausgewählten EU-Mitgliedstaaten
  • 5.3. Vergleichende Analyse der verschiedenen Lösungsansätze in der EU
  • 6. Einordnung und Würdigung der Schweizer Regelung im europäischen Vergleich
  • 6.1. Würdigung einzelner Elemente
  • 6.2. Gesamtwürdigung
  • 7. Resultate der schriftlichen und mündlichen Befragung
  • 7.1. Schriftliche Befragung
  • 7.1.1. Industrielle Sponsoren
  • 7.1.2. Akademische Forschung
  • 7.1.3. Patientenorganisationen
  • 7.1.4. Haftpflichtversicherer
  • 7.1.5. Regressdienste IV-Stellen
  • 7.1.6. Krankenversicherer
  • 7.2. Mündliche Befragung
  • 7.2.1. Zusammenfassung der Interviews
  • 7.2.1.1. Industrielle Sponsoren
  • 7.2.1.2. Akademische Forschung
  • 7.2.1.3. Patientenorganisationen
  • 7.2.1.4. Haftpflichtversicherer
  • 7.2.1.5. Ethikkommissionen
  • 7.3. Vergleichende Darstellung der Interviewresultate
  • 7.3.1. Einschätzung Hauptzielerreichung
  • 7.3.2. Einschätzung einzelner HFG Bestimmungen
  • 7.3.3. Weiterer Handlungsbedarf und künftige Risiken
  • 7.4. Zusammenfassung und Würdigung der Resultate aus den Befragungen
  • 8. Handlungsoptionen
  • 8.1. Insgesamt gute Haftungsregelung – Stärkung der Stellung der Versuchsperson im Schadensfall und Verbesserung der Systemsteuerung sind indiziert
  • 8.2. Ausnahmen von der Kausalhaftung sind zu diskutieren
  • 8.3. Auswirkungen des Systemwechsels von der Probanden- zur Haftpflichtversicherung sind zu überprüfen
  • 8.4. Beweislastumkehr prüfen, falls übrige Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Versuchsperson nicht greifen
  • 8.5. Beratung und Unterstützung der Versuchsperson im Schadensfall verbessern
  • 8.6. Einführung Auskunftspflicht, Auskunftsrecht und Abklärungspflicht prüfen
  • 8.7. Best Practices zum Vorgehen im Schadensfall erarbeiten
  • 8.8. Weitere Problem- und Handlungsfelder
  • 8.8.1. Aufklärung und Einwilligung
  • 8.8.2. Datengrundlagen und Systemsteuerung verbessern
  • 8.8.3. Alternative Finanzierungsregelung anstelle einer Versicherungslösung ist nicht angezeigt
  • 8.8.4. Verhältnis ausländische Sponsoren inländische Vertretung überprüfen
  • 8.8.5. Geltungsbereich, experimentelle Therapien (Heilversuche) klären
  • 8.8.6. Entwicklungen in der EU
  • 9. Anhang

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