Baubewilligung für Siedlung «Ringling» aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht verweigert dem Bauprojekt «Ringling» im Zürcher Stadtteil Höngg die Baubewilligung. Als Arealüberbauung, die von erheblichen Privilegien bezüglich Geschosszahl und Ausnützungsziffer profitiert, wird das Projekt den gesetzlichen Anforderungen an eine «besonders gute» Gestaltung nicht gerecht. (Urteile 1C_313/2015, 1C_317/2015)
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