Herbe Kritik an Amtsmitarbeiterin: Keine Ehrverletzung
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes wegen Ehrverletzung aufgehoben, der die Arbeit einer Grundbuchmitarbeiterin mit eindeutigen Worten kritisiert hatte. Das Bezirksgericht Kreuzlingen (TG) verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. (Urteil 6B_257/2016)
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