Jusletter

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz («FinfraG») aus Sicht des Asset Managers

Herausforderungen im Zusammenhang mit den Handelspflichten für Derivatgeschäfte

  • Autor/Autorin: Milan Jovanovic
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Bankrecht, Handelsrecht
  • Zitiervorschlag: Milan Jovanovic, Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz («FinfraG») aus Sicht des Asset Managers, in: Jusletter 4. Juli 2016
Die FinfraG-Regeln zum Handel mit Derivaten beschäftigen nicht nur die Gegenparteien einer Derivatetransaktion. Denn die zum Teil zeitnah zu erfüllenden Pflichten sind von Gegenparteien, welche die Verwaltung ihres Vermögens einem Asset Manager anvertrauen, kaum alleine zu bewältigen. Der Beitrag beleuchtet anhand eines kurzen Abrisses über die Handelspflichten die Herausforderungen, mit denen sich ein den Kunden bei der Erfüllung der Handelspflichten unterstützender Asset Manager konfrontiert sieht. In diesem Zusammenhang wird die Notwendigkeit einer zusätzlichen, den Vermögensverwaltungsvertrag ergänzenden Vereinbarung zwischen Kunde und Asset Manager sowie deren möglicher Regelungsgehalt erläutert.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Die Rolle des Asset Managers
  • 2.1. Aufgaben des Asset Managers
  • 2.2. Adressaten der Handelspflichten
  • 2.3. Delegation der Pflichterfüllung an den Asset Manager
  • 3. Die einzelnen Handelspflichten des FinfraG
  • 3.1. Kategorisierung der Gegenparteien nach FinfraG
  • 3.1.1. Schwellwerte
  • 3.1.2. Schwellwerte bei kollektiven Anlageinstrumenten
  • 3.1.3. Vorgehen des Asset Managers
  • 3.2. Meldepflicht an ein Transaktionsregister
  • 3.2.1. Funktion und Inhalt der Meldepflicht
  • 3.2.2. Welche Gegenpartei hat zu melden
  • 3.2.3. Wer hat Einsicht in das Transaktionsregister
  • 3.2.4. Vorgehen des Asset Managers
  • 3.3. Die Abrechnungspflicht
  • 3.3.1. Funktion und Inhalt der Abrechnungspflicht
  • 3.3.2. Vorgehen des Asset Managers
  • 3.4. Risikominderungspflichten
  • 3.4.1. Die einzelnen Risikominderungspflichten
  • 3.4.2. Exkurs: Potentielle Interessenkonflikte
  • 3.4.3. Vorgehen des Asset Managers
  • 3.5. Plattformhandelspflicht
  • 4. Fazit

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