Freispruch für Chefredaktor aufgehoben
BGer – Arthur Rutishauser, heute Chefredaktor von «Tages-Anzeiger» und «SonntagsZeitung», soll sich doch der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schuldig gemacht. Das Bundesgericht hat den Freispruch des Zürcher Obergerichts aufgehoben. Dieses muss sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen. (Urteil 6B_1267/2015)
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