Auslieferung an Deutschland
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine Auslieferung an Deutschland ab. Dem Mann wird Beteiligung an einer terroristischen Organisation vorgeworfen. Er soll leitender Funktionär in den Auslandsorganisationen der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten sein, deren militärischer Arm zahlreiche Anschläge verübt hat. (Urteil1C_644/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare