Wohnsitzkanton vor Heimeintritt muss Ergänzungsleistungen zahlen
BGer – Ergänzungsleistungen zu Altersrenten müssen Altersheimbewohnern von jenem Kanton ausgerichtet werden, in dem die Rentner vor dem Heimeintritt Wohnsitz hatten. Dies hat das Bundesgericht im Fall einer Frau entschieden, die erst zwei Jahre nach ihrem Umzug in ein Alterszentrum Ergänzungsleistungen benötigte. (Urteil 9C_181/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare