Jusletter

Wohnsitzkanton vor Heimeintritt muss Ergänzungsleistungen zahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Wohnsitzkanton vor Heimeintritt muss Ergänzungsleistungen zahlen, in: Jusletter 29. Februar 2016
BGer – Ergänzungsleistungen zu Altersrenten müssen Altersheimbewohnern von jenem Kanton ausgerichtet werden, in dem die Rentner vor dem Heimeintritt Wohnsitz hatten. Dies hat das Bundesgericht im Fall einer Frau entschieden, die erst zwei Jahre nach ihrem Umzug in ein Alterszentrum Ergänzungsleistungen benötigte. (Urteil 9C_181/2015)

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