Urteile für Bruderholz-Einbrecher im Hauptpunkt bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Haupttäters des brutalen Bruderholz-Einbruchs vom Oktober 2012 in einem Nebenpunkt gutgeheissen. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes hat es bestätigt. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt muss nun nochmals über den Fall befinden. (Urteile 6B_848/2015 und 6B_818/2015)
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