Ungerechtfertigt gekündigter Staatsanwalt erhält 14 Monatslöhne
BVGer – Einem im vergangenen Jahr nicht wiedergewählten Staatsanwalt des Bundes steht eine Entschädigung von insgesamt 14 Monatslöhnen zu. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Nichtwiederwahl gilt als Kündigung. Sie war gemäss Urteil ungerechtfertigt, aber nicht missbräuchlich. (Urteil A-4517/2015)
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