Datenlieferung an USA
BGer – Unterlassungsklagen von Bankangestellten gegen ihre Arbeitgeber wegen einer drohenden Herausgabe von Daten an die US-Behörden können nicht im vereinfachten Verfahren erledigt werden. Dies hat das Bundesgericht in zwei aktuellen Fällen aus dem Kanton Zürich entschieden. (Urteile 4A_332/2015 und 4A_328/2015)
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