Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Ob Privatkonkurs nur bei Vorliegen von verwertbarem Vermögen möglich ist, damit beschäftigt sich Thomas Meier. Sofern ein Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten für das summarische Verfahren geleistet worden ist oder Aktiven in diesem Umfang vorhanden sind, sprechen die gewichtigeren Argumente dafür, den Konkurs zu eröffnen, auch wenn kein darüber hinausgehendes Vermögen vorliegt.
 
Bargeldzahlungen von grösseren Summen gelten heutzutage aus geldwäschereirechtlicher Sicht als potenziell verdächtig. Eine Neuerung ist aber, dass fortan auch Nicht-Finanzintermediäre Sorgfalts- und Meldepflichten zu beachten haben, wenn sie im Rahmen eines Handelsgeschäfts Beträge über CHF 100’000 in bar entgegennehmen (siehe dazu auch Arnaud Beuret, Das Schweizerische Geldwäschereibekämpfungsdispositiv und seine Neuerungen, in: Jusletter 23. Februar 2015). Dies ist auch insofern beachtlich, als Händler im Gegensatz zu Finanzintermediären keine Bewilligung für ihre Tätigkeit benötigen und keiner Aufsichtsbehörde unterstellt sind. Peter Burckhardt und Andreas Hösli zeigen praktische Umsetzungsansätze auf und fassen die wichtigsten strafrechtlichen Risiken zusammen.
 
Auch in diesem Jahr stellt Daniel Jositsch die aktuellen Tendenzen in der strafrechtlichen und in der strafprozessrechtlichen Gesetzgebung zusammen (vgl. Daniel Jositsch, Land in Sicht – die AT-Revision nähert sich einem erfolgreichen Ende, in: Jusletter 2. März 2015). Insbesondere werden die Lösungsansätze zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und pädosexueller Straftaten sowie der zunehmenden Gewalt gegenüber Amtspersonen betrachtet und abgewogen.
 
Der Bundesrat hat am 9. November 2015 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes eröffnet. Diese sieht vor, den Rechtsschutz bei wichtigen Fragen auszubauen und in weniger bedeutenden Fällen einzuschränken. André Kuhn und Yvan Jeanneret betrachten die Einschränkung der Weiterzugsmöglichkeit ans Bundesgericht auf Bussen über CHF 5‘000 und fragen: «Sind die Folgen dieser Einschränkung wirklich kompatibel mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung?».
 
Roland Pfäffli schliesslich bietet uns eine Besprechung des Werkes «Grundpfandrechte zwischen Flexibilität und Schutz, Ein kontinentaleuropäischer Rechtsvergleich und neue Gedanken zu einer Eurohypothek» von Caroline S. Rupp.

 

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

 

In eigener Sache:

Leider ist es im Beitrag Christoph Brunner / Markus Vischer, Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht im Jahr 2014 – «unpublizierte» und «publizierte» Entscheide, in: Jusletter 14. Dezember 2015 zu Textverschiebungen gekommen, für die die Autoren nicht verantwortlich sind. Die korrigierte Fassung ist jetzt online abrufbar.

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