Vertragsfreiheit statt Sozialschutz bei sehr hohen Einkommen
Besprechung des Urteils des Bundesgerichts 4A_653/2014 vom 11. August 2015, zur Publikation vorgesehen
Freiwillige Boni des Arbeitgebers werden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts in Lohn umqualifiziert, wenn sie regelmässig eine Höhe erreichen, die sie im Verhältnis zum vereinbarten Lohn nicht mehr als akzessorisch erscheinen lassen. Dies gilt aber nicht im Falle sehr hoher Einkommen. In seinem Entscheid vom 11. August 2015 präzisiert das Bundesgericht die Relevanz des Akzessorietätsprinzips und beschränkt sie auf Einkommensteile bis zum Fünffachen des Medianlohns. Der Beitrag zeigt nach einer kurzen Einführung den Gang durch die Instanzen und bespricht den französischsprachigen Bundesgerichtsentscheid.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der Bonus: Lohn oder Gratifikation?
- 1.1. Rigider Lohn, flexible Gratifikation
- 1.2. Eine freiwillige Gratifikation, die regelmässig den vereinbarten Lohn übersteigt, wird zum Lohn,…
- 1.3. …ausser im Falle sehr hoher Einkommen
- 2. Sachverhalt
- 3. Entscheide der kantonalen Instanzen
- 3.1. Entscheid der ersten Instanz
- 3.2. Entscheid der zweiten Instanz
- 4. Erwägungen des Bundesgerichts
- 5. Bemerkungen
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