Menschenrechte als Gestalter der Datenschutzrechtsprechung (Podcast)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Safe Harbor Vereinbarung mit den Grundrechten verknüpft, aber wenig zur Klärung beigetragen, wie der Schutz der Privatsphäre konkret auf die anwendbaren grenzüberschreitenden Regelungen ausstrahlt. Der Entscheid folgt bisherigen Urteilen zur Stärkung des Datenschutzes und zeigt (erneut), dass der EuGH durchaus, wie früher zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten, auch rechtspolitische Anliegen mitberücksichtigt.
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