Jusletter

Anteilsmässige Prämienrückerstattung nach Tod

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Anteilsmässige Prämienrückerstattung nach Tod, in: Jusletter 7. Dezember 2015
BGer – Krankenkassen müssen nach dem Tod einer versicherten Person die Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Zeit nach dem Todestag bis zum Ende des Monats zurückerstatten. Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung. (Urteil 9C_268/2015)

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