Anteilsmässige Prämienrückerstattung nach Tod
BGer – Krankenkassen müssen nach dem Tod einer versicherten Person die Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Zeit nach dem Todestag bis zum Ende des Monats zurückerstatten. Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung. (Urteil 9C_268/2015)
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