Helsana stellt Leistung an Opfer sexueller Nötigung zu Unrecht ein
BGer – Die Krankenkasse Helsana muss einer jungen Frau, die 2008 Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde, auch sieben Jahre nach der Tat Leistungen erbringen. Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass die Straftat kausal für die psychische Erkrankung und die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit sei. (Urteil 8C_412/2015)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare