Sind Bankverträge über unversteuerte Vermögenswerte gültig?
Das Geschäft mit unversteuerten Vermögenswerten ist für Schweizer Banken zum Risikofaktor geworden. Sie reagieren deshalb zunehmend mit Transferbeschränkungen auf den Fall, dass vom Kunden kein Steuerkonformitätsnachweis beigebracht wird. Die Zulässigkeit einer solchen Massnahme hängt mit der Frage zusammen, ob Bankverträge über unversteuerte Vermögenswerte gültig sind. Der Beitrag widmet sich dieser Gültigkeitsfrage und möchte im gleichen Zug einen Beitrag zur Dogmatik von Art. 20 OR leisten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- A. Kontext
- B. Gang der Untersuchung
- C. Beurteilungszeitpunkt
- II. Widerrechtlichkeit
- A. Begriff
- B. Wissen der Bank um den Steuerstatus
- C. Mögliche Konstellationen
- 1. Geldwäscherei
- 1.1. Strafbares Handeln der Bank
- 1.2. Beurteilung der Widerrechtlichkeit
- 1.3. Fazit: Widerrechtlichkeit
- 2. Steuerbetrug
- 2.1. Strafbares Handeln der Bank
- 2.2. Beurteilung der Widerrechtlichkeit
- 2.3. Fazit: Keine Widerrechtlichkeit
- 3. Steuerhinterziehung
- 3.1. Strafbares Handeln der Bank
- 3.2. Beurteilung der Widerrechtlichkeit
- 3.3. Fazit: Keine Widerrechtlichkeit
- 4. Gewährsverletzung
- D. Rechtsfolgen bei feststehender Widerrechtlichkeit
- 1. Geldwäscherei: Nichtigkeit
- 2. Steuerstrafrecht: Keine Nichtigkeit
- 3. Gewährsverletzung: Keine Nichtigkeit
- E. Fazit
- III. Sittenwidrigkeit
- A. Begriff
- 1. Standardformel für Binnensachverhalte
- 2. Standardformel bei Verletzung ausländischen Rechts
- B. Wissen der Bank um den Steuerstatus
- C. Mögliche Konstellationen bei inländischen Steuerdelikten
- 1. Steuerdelikt als einziger Vertragszweck
- 2. Weitere Konstellationen aufgrund eines Wertewandels?
- 3. Fazit: Sittenwidrigkeit nur bei einzigem Vertragszweck
- D. Mögliche Konstellationen bei ausländischen Steuerdelikten
- 1. Steuerdelikt als einziger Vertragszweck
- 2. Weitere Konstellationen aufgrund eines Wertewandels?
- 3. Weitere Konstellationen aufgrund einer inländischen Widerrechtlichkeit?
- 4. Fazit: Sittenwidrigkeit nur bei einzigem Vertragszweck
- E. Die Bedeutung von Art. 19 IPRG
- 1. Voraussetzungen
- 2. Beschränkte Relevanz bei der Gültigkeitsfrage
- F. Fazit
- IV. Ergebnis
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