Agile Softwareprojekte: Rechtliche Qualifikation und vertragliche Umsetzung
Das Werk ist der zentrale Begriff des Werkvertrags. Wie präzis muss das Werk beschrieben sein, damit von einem Werkvertrag ausgegangen werden kann? Und wie verhält es sich, wenn gerade die Beschreibung des Werks einen wesentlichen Teil der Leistung ausmacht? Im Baurecht ist unbestritten, dass der Planervertrag werkvertraglichen Charakter hat. Für agile Softwareprojekte, bei welchen die Grenzen zwischen Planung und Ausführung verfliessen, wird das in Frage gestellt. Zu Unrecht, wie der Beitrag aufzeigt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Charakteristische Merkmale von Softwareprojekten
- 2.1. Arten von Softwareprojekten
- 2.2. Die Leistungsbeschreibung bei Softwareprojekten
- 2.3. Lasten- und Pflichtenheft
- 2.4. Klassische Projektmethoden
- 2.5. Agile Projektmethoden
- 3. Mitwirkungspflichten des Kunden bei Softwareprojekten
- 3.1. Inhalt der Mitwirkungspflichten
- 3.2. Rechtsfolgen bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten
- 3.3. Mitwirkungshandlungen bei agilen Softwareprojekten
- 4. Rechtliche Qualifikation agiler Softwareprojekte
- 4.1. Einfache Gesellschaft
- 4.2. Werkvertrag
- 4.3. Auftrag und Personalstellung
- 4.4. Zusammengesetzte Verträge
- 4.5. Zurufsprojekte
- 5. Vertragsauslegung
- 6. Projektrisiken
- 7. Vertragsgestaltung
- 8. Schlussbemerkung
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