Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Im Juni 2014 wurde die Vernehmlassung für das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) eröffnet. Hauptziel dieses neuen Gesetzes ist der Ausbau des Anlegerschutzes für Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern (siehe auch Eugénie Holliger-Hagmann, FIDLEG – Anlegerschutz mit Übergriffen in das Privatrecht, in: Jusletter 13. Mai 2013). Am 24. Juni 2015 hat der Bundesrat nun weitere grundsätzliche Entscheide  für die Ausarbeitung der Botschaft getroffen. Laut Rolf H. Weber sind mit der neuen Regelung die Kunden beim Anlageberatungsgeschäft und bei der Vermögensverwaltung umfassend zu informieren. Unter anderem sollte eine Eignungs- sowie eine Angemessenheitsprüfung vorgenommen werden.

Sind Bankverträge über unversteuerte Vermögenswerte gültig? Susan Emmenegger, Thirza Döbeli und Mirjam Fritschi widmen sich der durch die Finanzkrise ins Rollen gebrachten Veränderung der Vertragsbeziehung zwischen den Schweizer Banken und ihren Kunden. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Grossteil der Bankverträge über unversteuerte Vermögen gültig ist. Die Ungültigkeit scheitert häufig bereits an der Grundvoraussetzung des erforderlichen Wissenstandes seitens der Bank.

Ein Opfer ist gemäss der Definition in der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) eine geschädigte Person, die durch die Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität verletzt worden ist. Priscille Schorer vergleicht die aktuelle Lage des Opfers in der StPO mit den früheren Rechten im Opferhilfegesetz und findet, dass eine Besserstellung in der StPO in vielerlei Hinsicht gelungen ist.

Urs Egli beschäftigt sich mit den in den letzten Jahren in der Softwareentwicklung etablierten agilen Projektmethoden. Es ist bei Softwareprojekten nicht möglich, die vom Anbieter geschuldete Leistung bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis ins Detail zu beschreiben, was oft zu Diskussionen führt. Agile Projektmethoden akzeptieren diese Unschärfe als gegeben und bieten Ansätze, um damit auf strukturierte Art und Weise umzugehen. Der Autor kommt jedoch zum Schluss, dass es sich nicht rechtfertigt, bei der rechtlichen Qualifikation von Verträgen über agile Softwareprojekte und bei der Vertragsgestaltung von der bisherigen rechtlichen Bewertung und Methodik abzuweichen.

Am 19. Juni 2015 hat das Parlament eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs bezüglich des Vorsorgeausgleichs bei einer Scheidung beschlossen. Roland Pfäffli und Mascha Santschi Kallay betrachten den Gebrauch eines BVG-Vorbezugs für den Kauf eines Eigenheims vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat beabsichtigt, den Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge gänzlich abzuschaffen (siehe auch Roland Pfäffli / Daniela Byland, Pensionskassenvorbezug mit Pferdefuss, in: Jusletter 4. Februar 2013).

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 

Stéphanie Schwab

Leiterin Jusletter

Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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