Die neue Rechtsprechung zu psychosomatischen Krankheitsbildern
Eine Stellungnahme aus ärztlicher Sicht
Im zur Publikation vorgesehenen Urteil 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015 hat das Bundesgericht seine seit 2004 gültige Rechtsprechung zur anhaltenden somatoformen Schmerzstörung und anderen sog. «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage» (PÄUSBONOG) geändert. Im Vergleich zur bisherigen Überwindbarkeitspraxis handelt es sich aus medizinischer Sicht um fundamentale Änderungen, die von einem modernen ressourcenorientierten Medizin- und Krankheitsverständnis geprägt sind. Um die Bedeutung dieser Praxisänderung zu verstehen, lohnt sich ein Blick zurück auf die bisherige Rechtsprechung und deren Mängel.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Historische Rückblende
- 2. Die alte Schmerzrechtsprechung («Überwindbarkeitspraxis»)
- 3. Vorteile der alten Schmerzrechtsprechung
- 4. Problematik der alten Schmerzrechtsprechung
- 5. Wendepunkt: Urteil des Bundesgerichts 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015, zur Publikation vorgesehen
- 6. Eine erste Würdigung aus ärztlicher Sicht
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