Beschwerden gegen die Genehmigung der Flugbetriebsgebühren
BVGer – Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat am 14. November 2013 die Flugbetriebsgebühren ab 2014 für den Flughafen Zürich genehmigt. Das Bundesverwaltungsgericht heisst die seitens von Fluggesellschaften dagegen erhobenen Beschwerden teilweise gut und weist die Sache zur Neubeurteilung ans BAZL zurück. (Urteil A-7097/2013)
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