Sicherheitshaft gegen Nachtlokal-Betreiber angeordnet
BGer – Ein Urner Nachtlokal-Betreiber befindet sich auf Anordnung des Bundesgerichts wieder in Sicherheitshaft. Es hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri gutgeheissen und den Haftentlassungsentscheid des Urner Obergerichts aufgehoben. (Urteil 1B_65/2015)
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