Jusletter

Schweizer Vogelschutz hat Beschwerderecht bei Vogelabschüssen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Öffentliches Recht, Ökologisches Gleichgewicht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Schweizer Vogelschutz hat Beschwerderecht bei Vogelabschüssen, in: Jusletter 11. Mai 2015
BGer – Das Bundesgericht hat im Fall der Graureiher-Abschüsse an der Schüss festgehalten, dass die Abschussbewilligung an Privatpersonen in Form einer Verfügung zu erfolgen hat. Die Verwaltung erteile damit Privatpersonen das Recht, eine eigentlich verbotene Tätigkeit aus polizeilichen Gründen auszuüben. (Urteil 2C_1176/2013)

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