Urteil gegen Schläger aufgehoben
BGer – Das Obergericht des Kantons Solothurn muss den Fall des jungen Mannes, der 2010 mit einem Schraubenzieher auf einen Polen eingestochen hat, neu beurteilen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein aktuelles psychiatrisches Urteil für die Beurteilung der Verwahrung notwendig ist. (Urteil 6B_1230/2014)
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