Der scheidungsrechtliche Ausgleich der beruflichen Vorsorge im internationalen Verhältnis
Die Teilung des Vorsorgeguthabens bildet häufig eine der wesentlichsten Nebenfolgen einer Scheidung. Im Falle einer Scheidung ohne Auslandsbezug sind sowohl die Modalitäten der Teilung wie auch die Zuständigkeit in den Art. 122 ff. ZGB bzw. Art. 280 ZPO klar geregelt. Im internationalen Verhältnis ergeben sich beim scheidungsrechtlichen Vorsorgeausgleich aber häufig problematische Konstellationen, für die de lege lata noch keine zufriedenstellende Lösung besteht. Mit der vorgesehenen Revision soll sich dies ändern.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der scheidungsrechtliche Ausgleich der beruflichen Vorsorge im internationalen Verhältnis
- 2. Problemstellung
- 2.1. Die Regelung des scheidungsrechtlichen Vorsorgeausgleichs im nationalen Verhältnis
- 2.1.1. Regelung des ZGB
- 2.1.2. Regelungen der ZPO
- 2.2. Problematische Konstellationen im internationalen Verhältnis
- 2.2.1. Gericht in der Schweiz / Vorsorgeträger im Ausland
- 2.2.1.1. Anwendbares Recht
- 2.2.1.2. Rechtsfolgen bzw. Problemstellung
- 2.2.2. Gericht im Ausland / Vorsorgeträger in der Schweiz
- 3. Lösungsansätze nach geltendem Recht
- 3.1. Schweizer Gericht, ausländischer Vorsorgeträger
- 3.2. Ausländisches Gericht, Schweizer Vorsorgeträger
- 3.2.1. Voraussetzungen der Anerkennung
- 3.2.1.1. Zwingende Voraussetzungen
- 3.2.1.2. Hilfreiche Angaben im Scheidungsurteil
- 3.2.2. Zuständigkeit für die Anerkennung
- 3.2.3. Ergänzung des Scheidungsurteils
- 3.2.3.1. Bei Fehlen einer Anweisung an die Vorsorgeeinrichtung im Scheidungsurteil
- 3.2.3.2. Bei Fehlen einer Einigung über die Aufteilung der beruflichen Vorsorge
- 3.2.3.3. Bei Eintritt des Vorsorgefalls vor Überweisung
- 4. Lösungsansätze gemäss Revisionsvorlage
- 4.1. Gericht in der Schweiz / Vorsorgeträger im Ausland
- 4.2. Gericht im Ausland / Vorsorgeträger in der Schweiz
- 5. Fazit
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