Jusletter

Aargauer Regierungsrat muss Spitaltarif neu festsetzen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Aargauer Regierungsrat muss Spitaltarif neu festsetzen, in: Jusletter 4. Mai 2015
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Aargauer Exekutive bei der Bestimmung des Tarifs für die stationäre Spitalbehandlung im Kantonsspital Baden falsch vorgegangen ist. Es hat eine Beschwerde von 45 in der Tarifsuisse zusammengeschlossenen Krankenkassen teilweise gutgeheissen. (Urteil C-4264/2013)

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