Bordell in der Kernzone ist zonenkonform
BGer – Maienfeld erhält ein Etablissement für sexuelle Dienstleistungen mitten in der Kernzone. Die Stadt und 14 weitere Personen, die um den kleinstädtischen Charakter fürchteten, sind mit ihrer Beschwerde gegen die Einrichtung vor Bundesgericht abgewiesen worden. (Urteile 1C_499/2014 und 1C_503/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare