Ablehnung von Erwin Sperisens Haftentlassung mangelhaft begründet
BGer – Die Genfer Justiz hat die Ablehnung des Haftentlassungsgesuchs des ehemaligen guatemaltekischen Polizeichefs Erwin Sperisen nicht ausreichend begründet. Dies hat das Bundesgericht in einem am 15. April 2015 publizierten Urteil entschieden. (Urteil 1B_75/2015)
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