Jusletter

Staatsbegräbnis für Courtagen

Interessenkonflikte der Broker und Mäkler im Lichte ihrer Treuepflicht

  • Autor/Autorin: Eugénie Holliger-Hagmann
  • Beitragsarten: Essay
  • Rechtsgebiete: Obligationenrecht, Auftrag
  • Zitiervorschlag: Eugénie Holliger-Hagmann, Staatsbegräbnis für Courtagen, in: Jusletter 13. April 2015
Die Versicherungsbroker und die Liegenschafts-Doppelmäkler sind wegen ihrer widersprüchlichen Pflichten gegenüber zwei Parteien in einen unlösbaren Interessenkonflikt verstrickt. Gemäss dem zur Publikation vorgesehenen Urteil des Bundesgerichts 4A_214/2014 vom 5. Dezember 2014 verletzt dieser Konflikt die auftragsrechtliche Treuepflicht und führt zur Nichtigkeit solcher Verträge. Das Bundesgericht und ein Urteil des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 30. Oktober 2014 machten auch Schluss mit den Courtagen, die im Rahmen solcher Mehrfachbindungen fliessen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Finanzdienstleister verdrängen den Interessenkonflikt
  • 1.1. Nur eine Frage des Geldes?
  • 1.2. Berufsblinde Versicherungsbroker
  • 2. Geschäfte trotz Interessenkonflikt für legal gehalten
  • 3. Bedenklicher courant normal
  • 4. Irrglaube an Heilung durch Offenlegung
  • 5. Der Diener zweier Herren hat ausgedient
  • 6. Rückblick auf die Bundesgerichtspraxis zu den Retrozessionen
  • 6.1. Anfänglich stand das Geld im Mittelpunkt
  • 6.2. Die ganze Wahrheit über den Herausgabeverzicht
  • 6.3. Courtagen der Versicherer vom Retrozessionen-Verdikt betroffen
  • 6.4. Interessenkonflikte auch im Konzernverhältnis
  • 6.5. Rechenschaftspflicht als Kontrollinstrument
  • 7. Hoffnungsschimmer für Herausgabepflicht bei Anlageberatung
  • 8. Interessenkonflikt killt Brokercourtagen
  • 8.1. Prozess um Courtagen
  • 8.2. Jederzeitige Kündigung des Brokervertrags bestätigt
  • 8.3. Kündigung zur Unzeit
  • 8.4. Interessenkonflikt konkretisiert
  • 9. Schluss mit der Doppelmäkelei im Liegenschaftshandel
  • 10. Die Schulbeispiele lassen Konsequenzen erwarten
  • 11. Rechtswidrige Kündigungsfrist in Brokerverträgen
  • 12. Schlussfolgerungen

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