Verfolgung von Regimegegnern in Syrien
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit Urteil vom 25. Februar 2015 erneut mit der Entwicklung der menschenrechtlichen Lage in Syrien seit dem Ausbruch des Bürgerkriegs auseinandergesetzt. Dabei hat es festgestellt, dass bereits einfache Teilnehmer an regimefeindlichen Demonstrationen, sollten sie von den staatlichen syrischen Sicherheitskräften identifiziert worden sein, einer Verfolgungsgefahr im Sinne des Flüchtlingsbegriffs nach Art. 3 des Asylgesetzes ausgesetzt sind. (Urteil D-5779/2013)
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