Jusletter

Keine Bundesgelder für Sanierung einer Deponie

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Ökologisches Gleichgewicht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Bundesgelder für Sanierung einer Deponie, in: Jusletter 23. März 2015
BGer – Weil der Standort der ehemaligen Abfalldeponie Wohlen nur überwachungs-, nicht aber sanierungsbedürftig ist, erhält die Ferrowohlen AG für die Sanierung des Bodens kein Geld aus dem Altlastenfonds des Bundes. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. (Urteil 1C_414/2014)

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