Tochter im Hafturlaub missbraucht
BGer – Nach sechs Jahren hat das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich den Entscheid einer bedingten Entlassung eines Sexualstraftäters widerrufen. Das ist zu spät, wie das Bundesgericht nun entschieden hat. Der Mann bleibt aber wegen anderer Verurteilungen in Haft. (Urteil 6B_840/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare