Keine Einbürgerung wegen ungewöhnlicher Bargeldverschiebungen
BVGer – Ein tamilisches Ehepaar wird wegen mutmasslicher Terrorfinanzierung nicht eingebürgert. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Indizien sprechen dafür, dass das Paar Geldtransfers zugunsten der Organisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) über ihre Firma abgewickelt hat. Das Einbürgerungsgesuch der Tochter ist damit noch nicht entschieden. (Urteil C-4132/2012)
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